Schulungen und Beratungen zum Thema Allergeninformation gemäß Lebensmittelinformationsverordung (VO (EU) Nr. 1169/2011)

 

Ich biete Ihnen meine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Allergeninformation sowie Mitarbeiterschulungen.

Das Angebot richtet sich an gastgewerbliche Betriebe, Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, Cateringunternehmen, sowie Betriebskantinen, Buffets, Snack-Anbieter und andere LebensmittelunternehmerInnen.

 

Ab 13. Dezember 2014 sind sämtliche Lebensmittelunternehmer und -unternehmerinnen, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten, gemäß der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV) dazu verpflichtet, Informationen über die allergenen Zutaten gemäß Anhang II der LMIV anzugeben. Die Verordnung gilt für die Abgabe an Endverbraucher durch den Einzelhandel als auch durch Gemeinschaftsverpfleger, Caterings, etc.

 

Dass die neue Allergeninformationspflicht ab 13. Dezember 2014 besteht, ist bereits beschlossen, bleibt noch die Frage:

 

Wie wird Ihr Unternehmen die Allergeninformation umsetzen?

 

Grundsätzlich kann die Allergeninformation

MÜNDLICH

oder

SCHRIFTLICH

an die Endverbraucher weitergegeben werden.

 

Welche Variante für Ihr Unternehmen die passendere ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang des Speisenangebots , dem Wechsel der Speisekarte bzw. ob es Tagesangebote gibt, der Anzahl an Personal und dessen Fluktuation, der Art und Weise der Speisenausgabe u.v.m.

Bei beiden Varianten ist es jedoch nötig, bestimmte Maßnahmen zu setzten, sodass die Umsetzung ordnungsgemäß ablaufen kann. Bei der mündlichen Variante besteht jedenfalls eine Schulungspflicht für jene Personen, die für die Behandlung der Anfragen zur Allergeninformation bestimmt wurden.

 

Die Umsetzung dieser Allergeninformation stellt für Unternehmen häufig eine gewisse Herausforderung dar:

  • Welche Variante der Informationsweitergabe passt zu meinem Unternehmen?
  • Wie schule ich meine Mitarbeiter?
  • Welche Informationen müssen weitergegeben werden?
  • In welcher Weise ist die Allergeninformation weiterzugeben?
  • Wie muss ich die Umsetzung der Allergeninformation dokumentieren?
  • Wo bekomme ich einen Experten, der mich berät bzw. diese Aufgabe für mich übernimmt?

 

ICH HABE ES MIR ZUR AUFGABE GEMACHT, SIE IN ALL DIESEN FRAGEN ZU UNTERSTÜTZEN!!!

 

Meine Unterstützung wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Dazu stehen folgende Beratungskomponenten zur Verfügung:

 

Allgemeine Beratung zur Umsetzung der Allergeninformationsverordnung

Diese Beratung geht auf folgende Themen ein:

  • Zu kennzeichnende allergene Stoffe
  • Informationen über die Art und Weise der Kennzeichnungspflicht
  • Unterstützung bei der Entscheidung über schriftliche oder mündliche Allergeninformation je nach Struktur Ihres Unternehmens und Angebots
  • Informationen über die Art und Weise der Dokumentation der Allergeninformation

 

Unterstützung bei der Umsetzung der Allergeninformationsverordnung

  • Bei der schriftlichen oder mündlichen Variante der Allergeninformation
  • Computerunterstützte Allergenkennzeichnung Ihrer angebotenen Speisen
  • Anlegen einer Rezeptdatenbank mit Kennzeichnung der Allergene
  • Kennzeichnung der in der Speisekarte angebotenen Speisen
  • Dokumentation der Allergeninformation
  • Kosten richten sich nach der Größe Ihres Angebots und dem Umfang meiner benötigten Dienste  => Kostenvoranschlag nach Abklärung der Rahmenbedingungen in einem unverbindlichen Erstgespräch

 

Schulungen eines „Allergeninformationsbeauftragen“ in Ihrem Unternehmen

  • Schulungspflicht bei der mündlichen Variante der Allergeninformation
  • Vermittlung der Wichtigkeit der Allergeninformation (was ist eine Allergie bzw. Unverträglichkeit, welche Auswirkungen hat diese)
  • Sensibilisierung im Hinblick auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. einer Unverträglichkeitsreaktion
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Liste der allergenen Stoffe
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und die Art und Weise der Weitergabe an den Endverbraucher
  • Informationen über die Art und Weise der Dokumentation der Allergeninformation

 

Als Ernährungswissenschafterin habe ich die entsprechende Weiterbildung zum Thema Allergeninformation der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) absolviert, um Ihnen eine kompetente Hilfe gewährleisten zu können.

Außerdem sind mir auch gewisse Sorgen und Aufregungen der Betriebe bezüglich dem Thema Allergeninformationsverordnung bewußt und kenne die Herausforderungen, die auf die Lebensmittelunternehmer durch die neue Regelung zukommen, da ich selbst sehr viele Erfahrungen im Gastgewerbe gesammelt habe.

 

Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie meine Dienste in Anspruch. Gemeinsam erarbeiten wir das optimale Konzept zur Umsetzung der Allergeninformationsverordung für Ihren Betrieb.

 

Für mehr Informationen zu meinen Beratungsangeboten kontaktieren Sie mich bitte unter office@ernaehrung-eichgraben.at bzw. per Telefon unter +43 676 709 3660+43 676 709 3660!

Die aktuellen Preise finden sie auf dieser Homepage unter dem entsprechenden Menüpunkt!

 

Dr. Kornelia Philip

Ernährungsconsulting

Rathausplatz 1

3032 Eichgraben

+43 676 709 3660+43 676 709 3660

office@ernaehrung-eichgraben.at

                                                                                                   

 

 

Weitere Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung und Allergeninformationsverordnung finden Sie auf der Hompage der Wirtschaftskammer Österreich:

Leitlinie zur Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ("offenen Waren") im Sinne der Allergeninformationsverordnung

Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung